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            <title>BG 10.01.23: Anträge</title>
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                        <title>A1NEU: Ziviler Ungehorsam ist kein Terrorismus!</title>
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                        <author>GA KV Xhain (dort beschlossen am: 31.12.2022)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziviler Ungehorsam ist eine Form politischer Partizipation, bei der die Handelnden bewusst gegen rechtliche Normen verstoßen, um auf die Beseitigung einer größeren, oft gesamtgesellschaftlichen Unrechtssituation hinzuwirken. Der Akt des Zivilen Ungehorsams dient der Schaffung von Aufmerksamkeit und zielt gerade nicht auf die gewaltvolle Verletzung individueller Rechtspositionen oder -güter. Die Ungehorsamen nehmen bei ihrem Handeln bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für ihre Handlungen bestraft zu werden. Sie beanspruchen keine Stellung außerhalb des Rechtssystems und fordern auch nicht die Ablösung der bestehenden Ordnung. Sie sind damit nicht gleichzusetzen mit Widerstandskämpfer*innen oder Terrorist*innen. Wer zivilen Ungehorsam übt, dem*der geht es vielmehr um die Durchsetzung von Bürger*innen- und Menschenrechten sowie den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziviler Ungehorsam ist gelebte Demokratie, weil er das Vertrauen darin voraussetzt, dass die staatliche Gewalt gerade nicht eine des Unrechts ist und sie vielmehr die Motive der Agierenden bei der Beurteilung rechtlicher Konsequenzen berücksichtigen wird. Eine staatliche Gewalt, die als lebendige und wehrhafte Demokratie interessiert ist an mündigen Bürger*innen, kritischen Beobachter*innen und mutigen Akteur*innen. Als Partei und Kreisverband vertrauen wir dem staatlichen System der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig sehen wir, wie die rasanten Entwicklungen unserer Zeit auch eine Beschleunigung demokratischer Prozesse erfordern und es uns zu oft noch nicht gelingt, essentielle Weichenstellungen und Politiken in der gebotenen Geschwindigkeit auf den Weg zu bringen. Auch, weil die „allgemeine Öffentlichkeit“ bestimmten Themen noch immer nicht die gebotene Aufmerksamkeit und Dringlichkeit zuerkennt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 festgestellt, dass der Staat verpflichtet ist, die Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu schützen und dass die Anstrengungen zur Reduktion des CO<sub>2</sub>-Ausstoßes generationengerecht verteilt werden müssen. 2015 haben sich in Paris 195 Staaten – darunter auch Deutschland – dazu verpflichtet, den weltweiten Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Im April 2022 wurde im Bericht des Weltklimarats konstatiert, wir hätten als Menschheit das notwendige Wissen und wirkungsvolle Instrumente, um den Klimawandel zu bekämpfen, jedoch fehle es an konsequenten Umsetzungsmaßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Abkommen von Paris ist nun bereits sieben Jahre alt und noch immer sehen wir, dass gerade im Verkehrssektor zu wenig unternommen wird, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren: Kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen, keine angemessene Besteuerung von Kerosin, keine Abschaffung des Diesel-Privilegs. Wenn politische Entscheider*innen nicht dem Rat international führender Expert*innen folgen, wenn sie sich nicht konsequent der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge widmen und selbst die Entscheidung des höchsten nationalen Gerichts nicht zum Anlass nehmen konsequente Maßnahmen zu ergreifen, schädigt dies das Vertrauen der Menschen in die Demokratie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Menschen sind in Demokratien aber nicht zum Schweigen verdammt, wenn gerade keine Wahlen anstehen. Als Zivilgesellschaft tragen wir maßgeblich zur politischen Willensbildung bei. Ziviler Ungehorsam ist für unseren Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg eine legitime Form dieser politischen Willensbildung und damit elementarer Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Ziviler Ungehorsam muss gerade nicht bequem, schön oder angenehm sein, sondern darf irritieren, nerven und unserer Gesellschaft den Spiegel vorhalten. Ziviler Ungehorsam gehört zur Identität unserer Partei und zu den Bewegungen, aus denen sie entstanden ist. Wir lehnen jegliche Form sogenannter Präventivhaft für Aktivist*innen ab, die sich des Mittels des zivilen Ungehorsams bedienen. Wir lehnen weiterhin Strafverschärfungen für spezifische Protestformen ab und wir fordern, die strafrechtliche Würdigung von aktivistischem Handeln ausschließlich den dafür zuständigen und ausgebildeten Staatsanwält*innen und Richter*innen zu überlassen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 05 Jan 2023 16:38:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Ziviler Ungehormsam ist kein Terrorismus!</title>
                        <link>https://BG100122.antragsgruen.de/BG100123/motion/53911</link>
                        <author>GA KV Xhain (dort beschlossen am: 31.12.2022)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziviler Ungehorsam ist eine Form politischer Partizipation, bei der die Handelnden bewusst gegen rechtliche Normen verstoßen, um auf die Beseitigung einer größeren, oft gesamtgesellschaftlichen Unrechtssituation hinzuwirken. Der Akt des Zivilen Ungehorsam dient der Schaffung von Aufmerksamkeit und zielt gerade nicht auf die gewaltvolle Verletzung individueller Rechtspositionen oder -güter. Die Ungehorsamen nehmen bei ihrem Handeln bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für ihre Handlungen bestraft zu werden. Sie beanspruchen keine Stellung außerhalb des Rechtssystems und fordern auch nicht die Ablösung der bestehenden Ordnung. Sie sind damit nicht gleichzusetzen mit Widerstandskämpfer*innen oder Terrorist*innen. Wer zivilen Ungehorsam übt, dem*der geht es vielmehr um die Durchsetzung von Bürger*innen- und Menschenrechten sowie den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziviler Ungehorsam ist gelebte Demokratie, weil er das Vertrauen daran voraussetzt, dass die staatliche Gewalt gerade nicht eine des Unrechts ist und sie vielmehr die Motive der Agierenden bei der Beurteilung rechtlicher Konsequenzen berücksichtigen wird. Eine staatliche Gewalt, die als lebendige und wehrhafte Demokratie interessiert ist an mündigen Bürger*innen, kritischen Beobachter*innen und mutigen Akteur*innen. Als Partei und Kreisverband vertrauen wir in das staatliche System der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig sehen wir, wie die rasanten Entwicklungen unserer Zeit auch eine Beschleunigung demokratischer Prozesse erfordern und es uns zu oft noch nicht gelingt, essentielle Weichenstellungen und Politiken in der gebotenen Geschwindigkeit auf den Weg zu bringen. Auch, weil die „allgemeine Öffentlichkeit“ bestimmten Themen noch immer nicht die gebotene Aufmerksamkeit und Dringlichkeit zuerkennt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 festgestellt, dass der Staat verpflichtet ist, die Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu schützen und dass die Anstrengungen zur Reduktion des CO2 Ausstoßes generationengerecht verteilt werden müssen. 2015 haben sich in Paris 195 Staaten - darunter auch Deutschland - dazu verpflichtet, den weltweiten Temperaturanstieg auf 1,5 Grad begrenzen zu wollen. Im April 2022 wurde im Bericht des Weltklimarats konstatiert, wir hätten als Menschheit das notwendige Wissen und wirkungsvolle Instrumente, um den Klimawandel zu bekämpfen, jedoch fehle es an konsequenten Umsetzungsmaßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Abkommen von Paris ist nun bereits sieben Jahre alt und noch immer sehen wir, dass gerade im Verkehrssektor zu wenig unternommen wird, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren: Kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen, keine angemessene Besteuerung von Kerosin, keine Abschaffung des Diesel-Privilegs. Wenn politische Entscheider*innen nicht dem Rat international führender Expert*innen folgen, wenn sie sich nicht konsequent der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge widmen und selbst die Entscheidung des höchsten nationalen Gerichts nicht zum Anlass nehmen konsequente Maßnahmen zu ergreifen, schädigt dies das Vertrauen der Menschen in die Demokratie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Menschen sind in Demokratien aber nicht zum Schweigen verdammt, wenn gerade keine Wahlen anstehen. Als Zivilgesellschaft tragen wir maßgeblich zur politischen Willensbildung bei. Ziviler Ungehorsam ist für unseren Kreisverband Bündnis 90/ Die Grünen Berlin Friedrichshain-Kreuzberg eine legitime Form dieser politischen Willensbildung und damit elementarer Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Ziviler Ungehorsam muss gerade nicht bequem, schön oder angenehm sein, sondern darf irritieren, nerven und unserer Gesellschaft den Spiegel vorhalten. Ziviler Ungehorsam gehört zur Identität unserer Partei und den Bewegungen aus denen sie entstanden ist. Wir lehnen jegliche Form sogenannter Präventivhaft für Aktivist*innen ab, die sich des Mittels des zivilen Ungehorsams bedienen. Wir lehnen weiterhin Strafverschärfungen für spezifische Protestformen ab und wir fordern die strafrechtliche Würdigung von aktivistischem Handeln ausschließlich den dafür zuständigen und ausgebildeten Staatsanwält*innen und Richter*innen zu überlassen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 01 Jan 2023 15:01:18 +0100</pubDate>
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